Ihr Hausärzte­zentrum mettingen.

In Notfällen:

Neue einheitliche Bereitschafts­nummer: 116 117*

* Die Nummer ist für Anrufer immer kostenfrei – egal, ob vom Festnetz, vom Mobiltelefon oder über das Internet (Voice over IP) angerufen wird.

Weitere Infos
Bitte beachten Sie: Befinden Sie sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation, wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.

Der allgemeine Notfalldienst in Westfalen-Lippe ist zu den folgenden Zeiten für Sie da:

Montag, Dienstag und Donnerstag
18 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag

Mittwoch und Freitag
13 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag

Samstag, Sonntag und an Feiertagen
8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag

Standort nächste Notfalldienstpraxis:
Klinikum Ibbenbüren – Notfallpraxis
Große Straße 41
49477 Ibbenbüren

Ergänzend zum allgemeinen Notfalldienst gibt es in ganz Westfalen-Lippe auch drei fachärztliche Notfalldienste:

  • einen augenärztlichen Notfalldienst
  • einen HNO-Notfalldienst
  • einen kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst

Auch hier gilt die Rufnummer des allgemeinen Notfalldienstes 116 117 unter der Sie erfahren, welche Praxis geöffnet hat!

Weitere Informationen zum Notfalldienst der KVWL

Aktuelle Neuigkeiten

Liebe Patientinnen und Patienten

Bitte betreten Sie bei akuten Erkältungs- und Infektbeschwerden, wie Fieber, Husten, Schnupfen, Heiserkeit sowie Durchfall nicht unsere Praxis. Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Personalinformationen

Frau Lena Etgeton hat vorzeitig und erfolgreich die Prüfung als Medizinische Fachangestellte vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestanden. Wir freuen uns sehr, dass sie jetzt
weiterhin als Medizinische Fachangestellte in unserer Praxis tätig ist.

Frau Tanja Berg hat nach bestandener Prüfung die Anerkennung zum Führen der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erlangt.

Frau Britta Roy Barman hat Ihre Weiterbildung in unserer Praxis zum 15.01.2023 planmäßig beendet.
Wir bedanken uns herzlich für die tolle Zusammenarbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.
Weitere Praxisänderungen und Aktualisierungen unserer Webseite erfolgen demnächst.

IMPFUNG

Zur Covid-19 Impfanmeldung in unserer Praxis.

Aktualisiert am 12.01.2023: Hier können Sie sich als Patient* (m/w/d) unserer Praxis auf eine Warteliste setzen lassen. Sie werden dann telefonisch oder per Email zur Impfung eingeladen. Bitte rufen Sie uns nicht an, um einen Termin zu vereinbaren, sondern nutzen Sie nur diese Online-Covid-19 Impfanmeldung.

Auffrischungsimpfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19, deren zweite Impfung etwa drei, bei Jugendlichen drei bis sechs, Monate zurückliegt.

Was ist das Ziel der Auffrischungsimpfung?

Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) bei besonders gefährdeten Personen zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen können Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität führen. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden. 

Da für eine erneute Impfung der Nutzen der Impfung die möglichen Risiken weiterhin überwiegt und keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko vorliegen, wird eine Booster-Impfung beziehungsweise eine weitere Impfung aus präventiven Gesichtspunkten empfohlen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt. 

Die aktuelle STIKO Impf-Empfehlung zu Booster-Impfungen können Sie hier nachlesen

Stand: 23.12.2022  

Was sind Auffrischungsimpfungen?

Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig.

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in diesem Artikel

Stand: 10.01.2023

Für wen wird die erste Auffrischungsimpfung empfohlen und wann soll sie erfolgen?

Eine Grundimmunisierung kann aus zwei Impfstoffdosen bestehen, aber auch aus einer Kombination von natürlicher Infektion und Impfung (hybride Immunität), wenn zwischen den immunologischen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand besteht. Zu folgenden Zeitpunkten sollten die jeweiligen Personengruppen ihren Impfschutz nach der Grundimmunisierung auffrischen lassen:   

  • 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen → 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung  
  • 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche  6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Alle Personen ab 18 Jahren → 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel → 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Personen ab 5 Jahren mit einer schweren Immunschwäche → dritte Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie; Booster-Impfung nach weiteren 3 Monaten nach ärztlicher Beratung
  • Personen, die sich nach der ersten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → zweite Impfstoffdosis 6 Monate nach der Infektion 
  • Personen, die sich drei Monate nach der zweiten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → Auffrischungsimpfung nur für Personen, die eine Indikation für eine 2. Auffrischungsimpfung haben
  • Personen, die sich vor der ersten Impfung infiziert haben und dann eine Impfstoffdosis erhalten haben (ab 4 Wochen nach Symptomende) → zweite Impfstoffdosis 6 Monate nach der vorangegangenen Impfung   

Stand: 05.01.2023

Quelle:  BMG     Zusammen gegen Corona

Link: Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim RKI

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html

Alle Impfstellen und weitere Informationen des Landes NRW sind hier zu finden:https://www.land.nrw/corona/impfung

Um unser Telefonsystem nicht zu überlasten, bitten wir Sie von telefonischen Anfragen diesbezüglich abzusehen.

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