Wir sind Hausarztvertrags-Praxis (Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)) 

Wir sind als Hausarztvertrags-Praxis zugelassen und arbeiten derzeit mit folgenden Krankenkassen zusammen: AOK, Techniker, Barmer, DAK, HKK und IKK. Lassen Sie sich beraten!

Welchen Nutzen hat die HzV für den Patienten?

  • Die Patienten sichern sich ihren Hausarzt durch Unterstützung der Hausarztpraxis;
  • Der Hausarzt koordiniert die gesamte medizinische Versorgung der Patienten, sammelt Facharztberichte und vermeidet somit falsche Diagnostik oder Doppeluntersuchungen.
  • Die HzV-Hausärzte bilden sich regelmäßig bezüglich hausarzttypischer Behandlungsfelder fort. Der Patient erhält somit eine qualitative Behandlung nach aktuellem medizinischem Stand. 
  • Durch den geringeren Verwaltungsaufwand für den Hausarzt entstehen Zeitreserven, die dem Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringt.

Können Kinder und Jugendliche am Hausarztprogramm teilnehmen?

Ja. Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am Hausarztprogramm teilnehmen. Das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte wählen einen Hausarzt aus, der die Versorgung koordiniert. 

Wo kann sich der Patient in das Hausarztprogramm einschreiben? 

Die Patienten schreiben sich in der Praxis ihres gewählten Hausarztes in die HzV ein.

Wie erfolgt die Einschreibung der Patienten?

Vor Erklärung seiner HzV-Teilnahme wird der Patient aufgefordert, sich die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und zum Datenschutz sorgfältig durchzulesen. Anschließend unterschreibt der Patient die „Teilnahme-und Einwilligungserklärung Versicherte“ und den HzV-Beleg. Das Original der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte erhält der Patient. Der Durchschlag verbleibt in der Patientenakte beim Hausarzt und muss dort mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. 

Entstehen dem Patienten zusätzliche Kosten durch die Teilnahme am Hausarztprogramm? 

Nein. Für die Patienten entstehen durch die Teilnahme am Hausarztprogramm keine Kosten.

Sind für Patienten, die nicht teilnehmen wollen, Einschränkungen zu befürchten?

Nein. Die Versorgung von Patienten, die nicht teilnehmen wollen, erfolgt weiterhin im Rahmen der bestehenden Regelversorgung. Der Hausarzt behandelt die Patienten wie gewohnt und rechnet die entsprechenden Leistungen über die KV ab.

Wird die freie Arztwahl des Patienten eingeschränkt?

Der Patient kann sich seinen HzV-Hausarzt frei auswählen, ist dann aber für mindestens ein Jahr an diesen gebunden. Der gewählte Hausarzt kann während dieser Zeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewechselt werden (z. B. Umzug des Hausarztes oder des Patienten). Nach frühestens 12 Monaten hat der Patient die Möglichkeit zur Vertragskündigung oder zum Wechsel seines HzV-Hausarztes ohne Begründung. Die Wahl eines Facharztes ist dem Patienten nach Überweisung durch seinen Hausarzt freigestellt.

Für den Patienten ergeben sich keine Nachteile.

Welche Teilnahmebedingungen muss der Patient bei der Einschreibung erfüllen?

Teilnahmebedingungen für die Patienten, um an der HzV teilzunehmen, sind ein Wohnsitz in der KV – Region des Hausarztes und eine gültige Mitgliedschaft bei der jeweiligen, teilnehmenden Krankenkasse. Mit der Teilnahme erklärt der Patient für mindestens 12 Monate seine Bindung an den gewählten HzV – Hausarzt. Während dieser Zeit dürfen Fachärzte nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Gynäkologen und Augenärzte sowie Notfälle). 

Arztwechsel

sind nur aus wichtigem Grund vor Ablauf der 12 Monate zulässig (z. B. Umzug, nachhaltig gestörtes Arzt – Patienten – Verhältnis). 

Checkliste für Ihre Entscheidung als Patient:

Teilnahme. In einen Hausarzttarif dür­fen Sie sich einschreiben, wenn Sie 18 Jahre alt sind.

Dauer. Sie erklären die Teilnahme für mindestens ein Jahr.

Daten. Sie willigen ein, dass Ihre ­Patientendaten gespeichert werden. Außerdem dürfen die Ärzte, die Sie behandeln, die Daten austauschen.

Fachärzte. Sie verpflichten sich, nur dann zu einem Spezialisten zu gehen, wenn der Hausarzt Sie dorthin überweist. Viele gesetzlich Versicherte kennen dies. Denn oft werden Fachärzte gar nicht tätig, wenn keine Überweisung vom Hausarzt vorliegt. Lassen Sie sich von einem Facharzt behandeln, so sind Sie verpflichtet, ihm mitzuteilen, dass Sie an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen.

Zahnarzt. Augen- und Frauenärzte können Sie jederzeit ohne Überweisung aufsuchen, auch ohne Ihren Hausarzt zu informieren. 

Notfall. Bei akuten Beschwerden müssen Sie natürlich nicht zu Ihrem Hausarzt gehen. Hat seine Praxis geschlossen, nachts oder am Wochenende, sind Sie frei, zu jedem Arzt Ihrer Wahl zu gehen. In der Regel teilen Ärzte ­ihren Patienten mit, wer die Vertretung übernimmt.Krankenhaus. Sie sind verpflichtet, eine Krankenhausbehandlung nur auf Verordnung des Hausarztes oder aber der mitbehandelnden Fachärzte in Anspruch zu nehmen. In Notfällen können Sie sich selbstverständlich ­jederzeit im Krankenhaus behandeln.